Ab 1. November 2011 gilt die neue “Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO”.
Was ist erlaubt, was nicht? Hier ein paar Formulierungen aus der Gesetzesänderung:
Lack: Nur zeitgenössische Farbgebung, Designvarianten oder Beschriftungen erlaubt.
Armaturenbrett: Nur aus Fahrzeugbaureihe oder mit zeitgenössischem Erscheinungsbild.
Motor: Nur Originalausführung oder Motor aus der Baureihe. In der Motor-Peripherie nur Originalbaugruppen oder zeitgenössische Änderungen mit Werksfreigabe oder Prüfzeugnis zulässig.
Fahrwerk: Nur Originalausführung, Originalersatzteil oder zeitgenössische Umrüstungen mit Werksfreigabe oder Prüfzeugnis.
Abgasanlage: Nachgerüstete Abgasreinigungsanlagen sind zulässig, ebenso nachgefertigte Edelstahl-Abgasanlagen, wenn sich Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtern.
Allgemeines Problem der neuen Regelungen: vieles bleibt missverständlich formuliert oder wurde weggelassen, obwohl eigentlich doch sinnvoll und vermutlich vom Gesetzgeber sogar erwünscht! So ist nun ein Auspufftopfersatz aus Stahlblech offenbar lt. Text nicht mehr erlaubt, obwohl das sicherlich so nicht vom Gesetzgeber gewollt war. Streng genommen, dürfte ein Prüfer also einen 1a Ersatztopf aus Stahlblech nicht mehr durchgehen lassen. Tja, man darf gespannt sein, wie die Prüfer letztendlich bewerten. Norbert Schroeder, Oldtimer-Sachverständiger und Geschäftsführer von Kleofactum Automotive dazu: “Die neue Richtlinie lässt viel zu viel Raum für Interpretationen.”
1000EuroKiste.de fragt sich: wenn schon neu, warum dann nicht im Detail formuliert?